Kirchliche Begleitung im Trauerfall: So sind wir für Sie da!
Der Tod eines Menschen fordert uns sehr. Wir wünschen Ihnen, wenn ein Angehöriger verstorben ist, Gottes Beistand und die nötige Kraft und Ruhe. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick geben, woran es bei der Planung der Bestattung zu denken gilt.
Ein Angehöriger ist im Haus verstorben - was ist als Erstes zu tun?
Sie sollten baldmöglichst einen Arzt verständigen. Er stellt den Tod des Verstorbenen fest und fertigt den Totenschein.
Auch ist es sinnvoll frühzeitig den örtlichen Pfarrer und ein Bestattungsunternehmen bzw. die Leichenfrau des Dorfes zu informieren.
Wenn es Ihnen möglich ist: Nehmen Sie sich genug Zeit zum Abschied am Totenbett Ihres Angehörigen. Geben Sie auch anderen Verwandten die Gelegenheit dazu. Geben Sie Ihren Tränen Raum und Zeit.
Im Krankenhaus oder Heim verstorben.
Viele Krankenhäuser und Pflegeheime bemühen sich heute, den Angehörigen von Verstorbenen angemessene Räume anzubieten, in denen die Umgebung Zeit und Raum bietet, lange genug und ungestört Abschied zu nehmen. Diese Zeit ist wichtig.
Überlegen Sie aber auch durchaus die Möglichkeit, die Mutter, den Vater, den Verstorbenen noch einmal zu sich nach Hause bringen zu lassen. Dort, wo er oder sie lange gewohnt hat, ist oft der angemessenste Ort des Abschieds.
Und was machen wir mit den Kindern?
Viele Eltern fürchten sich davor, ihre kleinen Kinder mit dem Tod und ihrer Trauer zu konfrontieren. Da Kinder aber auf jeden Fall spüren, dass da irgendetwas passiert ist, da sie die Trauer der Angehörigen wahrnehmen, auch wenn diese sich das nicht anmerken lassen, wollen sie gerne mit hineingenommen werden in die Ereignisse dieser Tage. Da Kinder noch nicht so lange mit einem Menschen verbunden waren, ist auch ihre Tiefe der Trauer anders. Meist fällt es ihnen leichter, Abschied zu nehmen als Erwachsenen. Vor allem aber hilft es ihnen, wenn sie spüren, dass das Rätselhafte, was nun passiert, von all den anderen Anwesenden so akzeptiert wird: Der Sarg und vor allem später das Hineinsenken in die Erde.
Oftmals können Kinder auch Ihre Eltern trösten. Gegen die Trauer bei Klein und Groß hilft immer wieder das Gespräch, die Erzählungen von früher, das gemeinsame Ansehen von Bildern und das Reden und Nachdenken über den "Himmel".
Begleitung durch das Bestattungsunternehmen.
Viele Menschen fühlen sich von den Vorbereitungen zur Bestattung überfordert. Eine Grabstelle ist zu suchen, Formalitäten zu erledigen, Angehörige möchten informiert sein, eine Todesanzeige soll formuliert werden. Hier bietet ein Bestattungsunternehmen wertvolle Hilfe.
Verständigen Sie deshalb baldmöglichst einen Bestatter.
Achten Sie auf mögliche Verfügungen des Verstorbenen (z. B. zur Art der Bestattung). Besteht etwa ein Betreuungsvertrag?
Überlegen Sie: Wer soll dabei sein, wenn der Verstorbene eingesargt und abgeholt wird: Nachbarn, Angehörige, Freunde? Diese sollten gleich verständigt werden.
Aussegnung
Die Tradition der Aussegnung im Haus und die Überführung des Verstorbenen in das Leichenhaus ist ein nächster, guter Schritt des Abschiednehmens.
Wenn sie dies wünschen, vereinbaren Sie mit Ihrem Pfarrer einen Termin.
Wenn Sie es möchten, kommt gerne auch ein Pfarrer/eine Pfarrerin dazu und hält zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus, bevor der/die Verstorbene abgeholt wird, eine Aussegnung.
Ein Liedvers, ein Gebet, ein Psalm, ein Bibelwort, ein gemeinsam gesprochenes Vaterunser und ein Segensspruch, all das soll Ruhe und Zuversicht spenden und daran erinnern, dass über allem Gottes Friede steht.
Anmeldung
Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es Einiges zu erledigen. Der Bestatter übernimmt für Sie Behördengänge und die Organisation der Bestattung. Mit ihm besprechen Sie Ihre Wünsche zu Art und Termin der Bestattung.
In der Regel nimmt er nach dem Gespräch mit Ihnen Kontakt mit dem zuständigen Pfarrer/der Pfarrerin auf, um den Termin für die Bestattung festzulegen.
Bitte beachten Sie: In Uffenheim ist der übliche Termin für die Trauerfeier montags bis freitags jeweils um 14 Uhr. Bestattungen am Samstag sind nicht möglich.
Ihr Kontak zu uns:
Informationen zu Kosten, etc.
Friedhofsverwaltung
Erika Bach
Adelhofer Straße 14 - im Haus der Kirche
Tel. 09842 95095-12
Auswahl der Grabstelle
Friedhofspfleger Nicolaj Koltman
Mobil: 0160 4416339
Bestattungsarten
Hat sich der/die Verstorbene dazu geäußert, wie und wo er/sie begraben werden will?
Welche Form der Bestattung wäre im Sinn des Verstorbenen?
Erdbestattung
Nach dem Trauergottesdienst in der Aussegnungshalle wird der Sarg mit dem/der Verstorbenen zum Grab geleitet und dort beigesetzt.
Feuerbestattung
Soll eine Feuerbestattung stattfinden, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten auswählen:
- Trauerfeier vor der Einäscherung mit dem Sarg: Nach dem Trauergottesdienst in der Aussegnungshalle wird der Sarg anschließend zur Einäscherung gefahren. Die Urnenbeisetzung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt im kleinen Kreis stattfinden.
- Trauerfeier nach der Einäscherung mit der Urne: Der Trauergottesdienst in der Aussegnungshalle und die anschließende Urnenbeisetzung finden meist eine Woche nach der Einäscherung statt.
Das Trauergespräch zur Vorbereitung des Trauergottesdienstes
Vor der Trauerfeier vereinbart der Pfarrer/die Pfarrerin ein Trauergespräch mit den Angehörigen. Es sind nur wenige Formualitäten zu erledigen. Im Gespräch nimmt Ihr/e Pfarrer:in zunächst Sie in ihrer Trauer wahr mit dem, was sie bewegt und er wird Ihnen tröstend zur Seite stehen.
Neben den persönlichen Fragen wird dann die konkrete Gestaltung des Trauergottesdienstes besprochen. Vor allem aber geht es in diesem Gespräch um den Verstorbenen, die Verstorbene selbst. Von ihm bzw. von ihr soll erzählt werden. Auf sein bzw. ihr Leben soll in der Traueransprache zurückgeblickt werden. Vielleicht haben Sie sogar einen kleinen Lebenslauf parat.
Lieder zur Bestattung: Können Sie sich an Lieder erinnern, die der oder die Verstorbene gerne gesungen hat? Im Evangelischen Gesangbuch finden sie Lieder zur Bestattung unter den Nummern 516 bis 535. Es können aber auch andere Lieder, die Ihnen in diesem Augenblick wichtig sind oder die für den Verstorbenen wichtig waren, gesungen werden.
Der Ansprache wird ein biblisches Wort zugrunde gelegt. Das kann der Tauf-, Konfirmations-, Trauspruch oder ein Vers sein, der den Verstorbenen ein Leben lang begleitet hat. Im Mittelpunkt wird die christliche Hoffnung stehen, dass der Tod nicht das Letzte ist, was uns erwartet. Christen hoffen darauf, dass sich nach dem Tod Gottes Verheißung erfüllt, dass uns neues Leben jenseits des Todes geschenkt wird.
Im Sonntagsgottesdienst der Gemeinde wird Ihres verstorbenen Angehörigen ebenfalls gedacht und eine Fürbitte gebetet. Gerne ist der Pfarrer/die Pfarrerin auch nach der Beerdigung für Sie da, sofern Sie dies wünschen.
Am letzten Sonntag im Kirchenjahr, dem Ewigkeitssonntag, werden die Namen aller kirchlich Bestatteten nochmals im Rahmen eines Gedenkgottesdienstes auf dem Friedhof verlesen. Dazu erhalten Sie eine persönliche Einladung.
Der Trauergottesdienst
Der Ablauf ist von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Auf den Dörfern wird meist in der Kirche ein Beerdigungsgottesdienst vor oder nach der Bestattung auf dem Friedhof abgehalten. In der Stadt Uffenheim beginnt die Trauerfeiern in der Aussegnungshalle und endet am Grab.
Eine kirchliche Trauerfeier ist ein Gottesdienst. Der besondere Charakter dieser Feier gibt Halt und spendet Trost und vermittelt Geborgenheit. Nicht jede Idee oder Aktion passt zu einer kirchlichen Trauerfeier, wenn sie nicht die Liturgie in ihrer Gesamtgestaltung zerstören soll.
In der Regel stimmen wir beim Trauergottesdienst Lieder des Glaubens an, die eine gute Botschaft haben oder von der Hoffnung auf das ewige Leben handeln. Christen sind Protestleute gegen den Tod. Deshalb sollen Lieder nicht fehlen. „In dir ist Freude, in allem Leide, o du süßer Jesu Christ“, so lautet ein Lied im Gesangbuch.
Eine Beerdigung/Trauerfeier steht für uns unter dem Vorzeichen der christlichen Hoffnung. Lieder können diese Hoffnung wecken und stärken.
Bestattung von Christen anderer Konfessionen: Wer etwa zur katholischen Kirche gehört, hat das Recht auf eine katholische Bestattung. Eine evangelische Bestattung ist von daher in der Regel nicht möglich. Wir pflegen ein gutes Miteinander mit unseren katholischen Geschwistern und finden so meist eine gute Lösung.
Bestattung von Ausgetretenen: Wer aus der Kirche austritt, gibt damit zu erkennen, dass er den Segen seiner Kirche auf dem Friedhof nicht wünscht. Dies gilt es zu respektieren. Manche bedenken jedoch nicht, dass sie damit ihre Angehörigen in die schwierige Lage bringen, ohne den Trost der biblischen Botschaft Abschied nehmen zu müssen.
Wünschen die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung, so soll dieser Wunsch ausführlich mit der Pfarrerin, dem Pfarrer besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muß ernst genommen werden. Andererseits soll der Wunsch der Angehörigen nach biblischer Verkündigung, Fürbitte und Begleitung ebenfalls respektiert werden.
Diese Spannung kann nur gemeinsam aufgelöst werden. Ist eine kirchliche Bestattung nicht möglich, kann eine andere Form der kirchlichen Begleitung gefunden werden.
Ungetaufte Kinder: Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, früh verstorbene Kinder, bei denen die Nottaufe nicht mehr möglich war, und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.
Bestattung nach Suizid: Hat sich ein Mensch selbst das Leben genommen, dann ist der Trost, den eine kirchliche Bestattung geben kann, besonders notwendig. Die kirchliche Begleitung der Angehörigen ist besonders geboten.
Bestattung – in jedem Fall: Wer Mitglied in der Kirche ist, soll wissen: Ich werde kirchlich bestattet. Angehörige sind gebeten, diesen Wunsch zu achten, auch wenn sie selbst keine kirchliche Bindung haben. Der Verstorbene ist getauft und damit Mitglied der Kirche und hat ein Leben lang in der Annahme gelebt, einmal kirchlich bestattet zu werden.
Friedhof oder Friedwald: Auch im Friedwald (z. B. auf dem Schwanberg) ist eine kirchliche Begleitung bei der Beisetzung der Urne möglich. Ihr eigener Pfarrer oder auch die Schwestern der Communität begleiten Sie. Bedenken sollten Sie jedoch, dass ein Besuch der Grabstätte dort für andere künftig gewisse Umstände macht und darum eher unterbleibt. Vielleicht auch für Sie als Angehörige. Unser Friedhof befindet sich vor Ort. Er kann leichter besucht werden.
Die Trauerfeier findet deshalb idealerweise im Ort statt, da hier all jene, die mit dem Verstorbenen verbunden waren oder auch mit Ihnen verbunden sind, leichter teilnehmen können.
Bestattung anonym? Natürlich ist eine Bestattung auch anonym, das heißt ohne versammelte Trauergemeinde, möglich. Bedenken Sie aber, dass Ihre Gemeinde Sie gerne in Ihrer Trauer(zeit) begleitet. Eine Fürbitte im Gottesdienst für den Verstorbenen (und die trauernden Angehörigen) kann nur gehalten werden, wenn sie in Kenntnis gesetzt wird.
Freie Redner? Populäre Musik, eloquente Redner, andere Events, all das mag anderswo seinen Platz haben. Wenn man, wie bei einem Todesfall, an die Grenzen des Lebens geführt wird, zählt nicht vordergründige Schau, sondern eine Botschaft, die Hoffnung stiftet und den Beistand und die Nähe Gottes verkündet. Beim Dienst der Kirche dürfen Sie dies erwarten.
Kein Pfarrer erreichbar? In der Regel sind Pfarrer und Pfarrerinnen telefonisch erreichbar, jedoch nicht immer ansprechbar (z. B. während des Gottesdienstes, einer anderen Trauerfeier oder auch im Unterricht). Eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter kommt jedoch immer an und wird schnellstmöglich beantwortet. Falls Ihr Pfarrer bzw. Ihre Pfarrerin tatsächlich nicht erreichbar sein sollte (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub), dann sind auf dem Anrufbeantworter verlässlich die Kontaktdaten eines Vertreters aufgesprochen.
Dekan Max von Egidy
Stand der Information: Oktober 2022